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rmDATA GeoDiscoverer: Neue Option ERMI-Sachdaten

Neue Version von rmDATA GeoDiscoverer verfügbar.

rmDATA GeoDiscoverer, Bezug und Abfrage von Geodaten

Der einfache und schnelle Weg zu aktuellen Daten des österreichischen Grundbuchs und Katasters: Die aktuelle Version von rmDATA GeoDiscoverer mit neuer Option ERMI-Sachdaten.

rmDATA GeoDiscoverer ist eine Anwendung zur Recherche und dem Bezug von Geodaten im Internet. rmDATA GeoDiscoverer bietet den einfachsten und schnellsten Weg zu GeoDaten im Internet, wie z. B. Daten der österreichischen Grundbuchdatenbank (Bundesministerium für Justiz) oder der Katasterdatenbank (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen). Die Software ist in der aktuellen Version 2023.3 mit folgenden Neuerungen verfügbar.

Neue Option „ERMI-Sachdaten“

Bei den Produkten Grundstücksverzeichnis, Grundstücksverzeichnis mit Eigentümern und Grundstücksverzeichnis mit Eigentümern nach Einlagen kann über eine neue Option "ERMI-Sachdaten" die Information über Ermittlungsflächen und Rutschgebiete bestellt werden. Die Informationen werden als eigener Bericht aufbereitet und im kombinierten Bericht „Grundstücke und Eigentümer“ ausgegeben.

Authentifizierung über installiertes Zertifikat

Für den Provider des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, BEV, nutzen Sie ab sofort die neue Authentifizierungsmethode „Installiertes Zertifikat“. Dabei wählen Sie ein bereits am Rechner installiertes Zertifikat aus und nutzen dieses für die Anmeldung beim Abfrageservice des BEV. Die Auswahl einer Datei und die Eingabe eines Passworts entfallen dadurch.

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Ermittlungsflächen

[Quelle https://www.bev.gv.at/]
Das BEV erhält von unterschiedlichsten externen Stellen Daten von Gebieten, wo möglicherweise Bodenbewegungen vorliegen. Die durch diese Organisationen gemeldeten Verdachtsflächen werden mit den Grundstücken der Kataster Stichtagsdaten verschnitten und als Ermittlungsflächen (ERMI-Layer) abgespeichert.

In den Grafikdaten ergeben sich somit einzelne Flächen (Inseln), die über ganz Österreich verteilt sind. Grundsätzlich bilden alle Grundstücke, die durch die Verdachtsfläche abgedeckt oder angeschnitten werden, die jeweilige Ermittlungsfläche. Bei allen angeschnittenen Grundstücken, deren Grenzen weiter als 20 Meter von der Verdachtsflächengrenze entfernt sind, wird ein 20 m-Versatz der Verdachtsflächengrenze nach außen durchgeführt und dadurch die Ermittlungsfläche abgegrenzt. D.h. die Restflächen dieser Grundstücke sind nicht Teil der Ermittlungsfläche. In den Sachdaten werden aber immer ganze Grundstücke gekennzeichnet, unabhängig davon, ob sie zur Gänze oder nur zum Teil abgedeckt werden.


rmDATA Kontakt

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